Samstag, 18 Mai 2013
AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde ein neues Kapitel zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen in das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) eingefügt. Die Regelungen verfolgen das Ziel, die Qualität arbeitsmarktlichen Dienstleistungen und damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, können nur solche Träger zur Einbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen zugelassen werden, die unter anderem ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen, qualifiziertes Personal einsetzen und ein System zur Sicherung der Qualität anwenden.
Die Zulassungserfordernisse gelten für alle Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III selbst durchführen oder durchführen lassen.

Ein neuer Punkt in den gesetzlichen Regelungen ist der Zustimmungsvorbehalt der Bundesagentur für Arbeit (BA). D.h. bei Maßnahmen über dem Bundesdurchschnittskostensatz (BDKS), erfolgt die Zulassung nicht mehr ausschließlich über die Fachkundige Stelle, sondern die BA muss eingeschaltet werden. Die Bundesdurchschnittskostensätze werden seit dem 1. April 2012 auf der Webseite der Arbeitsagentur veröffentlicht.


April 2013: Die neuen Durchschnittskostensätze sind veröffentlicht!

Die Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen der Beruflichen Bildung finden Sie hier:
B-DKS Stand: April 2013

Die Durchschnittskosten von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung finden Sie hier:
Durchschnittskosten Stand 30. April 2013

Die Prüfung der Zuordung zu den Durchschnittskostensätzen kann über die Webseite der Bundesagentur für Arbeit erfolgen:

http://berufenet.arbeitsagentur.de/dkz/Start.do

Alternativ ist auch eine Suche nach der Systematikposition möglich:
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/index.jsp

 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine Sammlung häufig gestellten Fragen (FAQ) zu den Änderungen im Zulassungsverfahren zur Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) veröffentlicht. Hier finden Sie Antworten auf Fragen zum Thema, wer muss ich zertifizieren lassen o.ä.

FAQ-Liste zur Zulassung von Trägern und Maßanhmen der Bundesagentur für Arbeit zur AZAV

Die AZAV ist veröffentlicht. Sie finden sie auf der Webseite des Bundesanzeigers oder auf der Webseite des BMAS unter folgendem Link:
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung-Arbeitsförderung (AZAV)

Die Begründung zur AZAV enthält Interpretationen und Intentionen der Verordnung:

Begründung zur AZAV

Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt finden Sie unter folgendem Link:
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen

Weiter Informationen finden Sie hier auf der Webseite im Bereich AZAV hier und unter folgendem Link:
Webseite der Bundesagentur für Arbeit

Die Präsentation der BA zum Zustimmungsvorbehalt finden Sie unter folgendem Link:
Zustimmungsvorbehalt der Bundesagentur für Arbeit (BA)