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Ablauf Zulassung: Bildungsmaßnahme
Die Zulassung von Bildungsmaßnahmen erfolgt in einem gesonderten Verfahren. Bei mehreren gleichzeitig beantragten Maßnahmen wird eine Referenzauswahl (i.d.R. 20%) aus diesen Maßnahmen geprüft.
- Bestehende Trägerzulassung
- Maßnahmenmeldung ausgefüllt an die Fachkundige Stelle schicken
- Stichprobe (Referenzauswahl) wird von der Fachkundigen Stelle festgelegt und dem Bildungsträger zurück übermittelt
- Für die ausgewählten Bildungsmaßnahmen, sind vom Bildungsträger die Antragsunterlagen Maßahmenzulassung ausgefüllt und mit allen erforderlichen Nachweisen an die
Fachkundige Stelle zu schicken
- Prüfung der ausgefüllten Antragsunterlagen und zugehörigen Dokumentation durch den Leitenden Auditor
- Abschlussbericht wird durch den Leitenden Auditor erstellt und an Kunden verschickt
- Gegenprüfung der Unterlagen durch den Bewertungsausschuss
- Zulassungszertifikat für die Weiterbildungsmaßnahmen wird durch die Fachkundige Stelle ausgestellt
- Daten werden an die Anerkennungsstelle der Bundesagentur übermittelt
- Der Zulassungzeitraum für das Zertifikat Maßnahmenzulassung AZWV beträgt 3 Jahre.
Die Bildungsmaßnahmen können vom Täger im Zulassungszeitraum beliebig oft durchgeführt werden.
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